Warum ist Lee Man-hee in seinem hohen Alter immer noch inhaftiert? Internationale Delegation erhöht den Druck in Seoul.

Warum ist Lee Man-hee in seinem hohen Alter immer noch inhaftiert? Internationale Delegation erhöht den Druck in Seoul.

7. August 2026

Am Freitagmorgen, dem 7. August 2026, wandelte sich eine internationale Veranstaltung im Seoul Foreign Correspondents’ Club im 18. Stock des Korean Press Building in der Sejong-daero 124 im Seouler Stadtbezirk Jung von einer Debatte über Religionsfreiheit zu konkreten Menschenrechtsaktionen gegen die südkoreanische Regierung. Europäische Juristen, Akademiker und Menschenrechtsverteidiger hinterfragten öffentlich, warum Lee Man-hee, Anführer der Shincheonji-Kirche Jesu, in hohem Alter weiterhin in Untersuchungshaft sitzt, obwohl ihm keine Gewalttaten vorgeworfen werden. Sie diskutierten nicht nur seinen Fall. Auch die 83-jährige Hak-ja Han Moon von der Familienföderation, die Segero-Kirche in Busan, Kriegsdienstverweigerer unter den Zeugen Jehovas, die Spannungen um ein Moscheeprojekt in Daegu, religiöse Anpassungen im Bildungswesen, die politische Teilhabe von Gläubigen, die Rolle der Medien, die Haltung Europas, der USA, Japans und Chinas sowie die Grenzen der Trennung von Religion und Staat wurden thematisiert. Am Ende blieb es nicht bei Reden. Fünf europäische Vertreter unterzeichneten ein offizielles Gesuch um Freilassung und reisten anschließend zur Nationalen Menschenrechtskommission Koreas, um ihre Dossiers persönlich einzureichen. Die beigefügten Fotos dokumentieren sowohl die Unterzeichnung als auch die Übergabe in der südkoreanischen Menschenrechtsinstitution.

Im Herzen von Seoul entsteht ein internationales Unternehmen.

Human Rights Without Frontiers organisierte das Treffen gemeinsam mit CAP Liberté de Conscience, FOREF, CESNUR und Bitter Winter. Das zentrale Thema lautete: Religions- und Meinungsfreiheit in Südkorea: Internationale Bedenken und Perspektiven. Von Beginn an wurde der Fokus bewusst über Shincheonji hinaus erweitert. Hans Noot, stellvertretender Direktor und Vorstandsmitglied von Human Rights Without Frontiers, erklärte, Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie Meinungsfreiheit seien grundlegende Voraussetzungen für eine demokratische Gesellschaft. Wenn religiöse Gruppen aufgrund ihres Glaubens sozial stigmatisiert, Versammlungen aus fragwürdigen Gründen eingeschränkt und Protest oder Kritik als Problem für die Regierung behandelt würden, könnten die Folgen weit über eine einzelne Kirche oder einen einzelnen Verdächtigen hinausreichen. Das Panel beabsichtigte daher nicht, die richtige Theologie zu bestimmen. Die zentrale Frage war, ob Grundrechte für alle gleichermaßen gelten, auch wenn eine religiöse Bewegung unpopulär oder umstritten ist. Den Medien wurde in diesem Zusammenhang eine eigene Verantwortung zugeschrieben. Laut Hans Noot sollten sich Journalisten nicht nur auf die Kontroverse um religiöse Organisationen beschränken, sondern auch untersuchen, ob die verwendete Sprache fair ist, ob strafrechtliche und administrative Maßnahmen verhältnismäßig sind und ob abweichende Meinungen den gleichen demokratischen Schutz genießen wie andere Bürger.

Lee Man-hee steht im Mittelpunkt, aber auch die 83-jährige Hak-ja Han Moon wird erwähnt.

Ausländische Organisationen forderten Südkorea auf, die Inhaftierung von Lee Man-hee zu überprüfen und dieselben Menschenrechtskriterien auch auf andere ältere religiöse Führer anzuwenden. Die Pressemappe erwähnt ausdrücklich den 83-jährigen Hak-ja Han Moon vom Familienverband. Dabei wurde die Frage der Untersuchungshaft älterer Verdächtiger nicht als Ausnahmefall eines Einzelfalls dargestellt, sondern als Diskussionsgrundlage für die Anwendung der Untersuchungshaft auf ältere religiöse Führer. Die Organisationen fordern, dass Verhältnismäßigkeit, humanitäre Bedingungen, rechtsstaatliche Prinzipien und die Unschuldsvermutung bei der Entscheidung eines Gerichts über die Weiterinhaftierung einer Person bis zu einem endgültigen Urteil maßgeblich berücksichtigt werden.

Thierry Valle bringt zwei internationale Verträge vor.

Thierry Valle, Vorsitzender von CAP Liberté de Conscience, stellte die Inhaftierung ausdrücklich in den Kontext des Völkerrechts. Südkorea ratifizierte 1990 den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und 1995 die Konvention gegen Folter. Valle fragte, ob die Inhaftierung eines sehr alten Verdächtigen wegen nicht-gewalttätiger Straftaten mit den daraus resultierenden Verpflichtungen vereinbar sei. Sein Ausgangspunkt war, dass die Unschuldsvermutung im Strafverfahren stets oberste Priorität haben müsse. Er verwies zudem auf Alternativen, die in anderen Ländern angewendet werden, um einen Verdächtigen der Justiz zugänglich zu machen, ohne ihn inhaftieren zu müssen.

Kardinal Joseph Zen und Thich Quang Do werden als Beispiele nach Seoul gebracht.

Valle führte zwei bekannte asiatische Präzedenzfälle an. Kardinal Joseph Zen wurde 2022 in Hongkong gegen Kaution freigelassen. Der vietnamesische buddhistische Patriarch Thich Quang Do wurde zuvor unter Hausarrest gestellt, anstatt inhaftiert zu werden. Valle betrachtete die beiden Fälle nicht als identische Rechtssituationen, sondern als Beleg für seine These, dass Staaten neben der vollständigen Freiheit auch andere Mittel zur Verfügung haben. Hausarrest, Kaution und Kommunikationsbeschränkungen können in bestimmten Situationen die Anwesenheit eines Verdächtigen gewährleisten, ohne ihn der gleichen physischen Belastung wie eine Haftstrafe auszusetzen.

In der Zwischenzeit wurde ein formeller Fall für die Vereinten Nationen vorbereitet.

Das Thema beschränkt sich nicht auf ein Treffen in Seoul. Am 5. August 2026 reichte CAP Liberté de Conscience eine schriftliche Stellungnahme für die 63. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats ein, die vom 7. September bis zum 9. Oktober 2026 stattfand. Der Text fiel unter Tagesordnungspunkt 4, der Menschenrechtssituationen betrifft, die die Aufmerksamkeit des Rates erfordern. CAP-LC besitzt einen besonderen Beraterstatus. In der Stellungnahme thematisiert die Organisation die Inhaftierung von Lee Man-hee, den Schutz älterer Verdächtiger, die Auslegung verfassungsrechtlicher Grundsätze und die Auswirkungen auf die Religions- und Glaubensfreiheit. Damit wurde das in Seoul diskutierte Thema auch formell in einen UN-Prozess eingebracht.

Der UN-Eintrag konzentriert sich direkt auf die politischen Vorwürfe.

Die Anklagepunkte beziehen sich auf den Vorwurf, Mitglieder von Shincheonji seien zur Teilnahme an internen Parteiverfahren aufgefordert worden. CAP-LC erhebt dies zu einer Grundsatzfrage der Menschenrechte. Politische Partizipation gehöre zu den Bürgerrechten von Gläubigen, argumentiert die Organisation. Demnach bedeute die Trennung von Religion und Staat nicht, dass ein religiöser Mensch keine politische Überzeugung haben, Parteimitglied werden oder sich am politischen Prozess beteiligen dürfe. Die entscheidende rechtliche Grenze liege daher in der konkreten Frage, ob verbotener Zwang, unrechtmäßige Organisationskontrolle oder eine andere Straftat vorliege. Diese Unterscheidung stand während des gesamten Treffens im Mittelpunkt.

Der Justizminister gerät unter heftigen Beschuss.

Einer der heikelsten Aspekte betrifft Äußerungen des südkoreanischen Justizministers. In ihrer Eingabe an die Vereinten Nationen führt CAP-LC aus, dass der Minister die strafrechtliche Verurteilung von Lee Man-hee als unausweichlich dargestellt und ihn während der laufenden Ermittlungen als „falschen Propheten“ bezeichnet habe. CAP-LC argumentiert, dass solche Äußerungen die Unschuldsvermutung untergraben und die öffentliche Wahrnehmung eines Falles beeinflussen können, bevor ein Richter ein Urteil gefällt hat. Die Organisation appelliert an die Justizbeamten, Formulierungen zu vermeiden, die den Eindruck erwecken könnten, der Ausgang eines Prozesses sei bereits feststehend.

Márk Nemes stellt eine unbequeme Frage: Warum verwendet ein säkularer Geistlicher biblische Sprache?

Der ungarische Forscher Márk Nemes ging in seiner Kritik noch weiter. Er bezog sich auf eine Facebook-Nachricht vom 27. Juni, in der der Minister die Anschuldigungen gegen Lee Man-hee mit Massenregistrierungen in Parteien und der Trennung von Religion und Staat in Verbindung brachte. Nemes fand die religiösen Formulierungen des Ministers besonders bemerkenswert. Seiner Ansicht nach bezog sich die Nachricht letztlich auch auf Matthäus 7,15, die Bibelstelle über falsche Propheten. Für Nemes wirft dies ein grundlegendes Problem auf: Ein säkularer Staat dürfe zwar mögliche Straftaten untersuchen, aber nicht als theologischer Richter auftreten. Sobald ein Regierungsmitglied religiöse Begriffe zur Beschreibung eines Verdächtigen verwende, verschwimme die Grenze zwischen juristischer und religiöser Beurteilung, so Nemes.

Der Vorwurf selbst bleibt schwerwiegend.

Die internationale Kritik bedeutet nicht, dass die Vorwürfe gegen Lee Man-hee als unbedeutend abgetan werden. Nemes bezog sich ausdrücklich auf den Vorwurf, dass über 50.000 Gläubige während wichtiger politischer Prozesse, darunter Präsidentschaftswahlen, Kommunalwahlen und parteiinterne Wahlen, bei einer politischen Partei registriert waren. Der Vorwurf impliziert, dass solche Registrierungen die politische Entscheidungsfindung innerhalb der Parteien und unter den Bürgern beeinflusst haben. Das Gremium widersprach vor allem der Annahme, dass dies automatisch bedeute, dass jegliche politische Beteiligung religiöser Bürger unzulässig sei. Die Problematik ist daher zweigeteilt: Der Staat kann mögliche verbotene politische Einmischung untersuchen, aber die bloße Tatsache, dass ein Bürger religiös ist, kann seine politischen Rechte nicht aufheben.

Shincheonji ist nicht der einzige Tempel, der ins Visier gerät.

Die internationale Delegation ordnete die Ereignisse in einen umfassenderen Kontext von Dossiers zur Religionsfreiheit ein. Die HRWF-Dokumentation erwähnt die Segero-Kirche in Busan, die laut der Organisation auch nach der Freilassung von Pastor Son Hyun-bo weiterhin Einschüchterungen und behördlicher Überwachung ausgesetzt war. Darüber hinaus werden Fragen zur Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen, zum öffentlichen Widerstand gegen ein Moscheeprojekt in Daegu und zum Umgang von Bildungseinrichtungen mit religiösen Bedürfnissen aufgeworfen. Das Ziel ist klar: Die Diskussion darf nicht auf die Frage reduziert werden, ob jemand für oder gegen Shincheonji ist.

Hunderte von Jehovas Zeugen wurden zuvor wegen Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen inhaftiert.

Eines der historisch schwerwiegendsten Probleme betrifft Jehovas Zeugen. Die Organisation „Menschenrechte ohne Grenzen“ dokumentiert seit Jahrzehnten die Inhaftierung hunderter südkoreanischer Zeugen Jehovas, die aus Gewissensgründen den Militärdienst verweigerten. Südkorea führte später einen alternativen Zivildienst ein, dessen Umsetzung jedoch nach wie vor als strafend gilt. Dieser Dienst dauert 36 Monate, findet in Justizvollzugsanstalten statt und ist doppelt so lang wie der reguläre Militärdienst. Laut den vorliegenden Dokumenten haben jüngste Gerichtsurteile wesentliche Elemente dieses Systems bestätigt. Dies liefert einen historischen Hintergrund für die aktuelle Debatte: Südkorea hat bereits grundlegende Diskussionen darüber geführt, wo das Staatsinteresse endet und die Gewissensfreiheit beginnt.

Michael Langhans fragt, ob der Schutz von Wahlen die Religionsfreiheit untergraben kann.

Michael Langhans, Geschäftsführer von FOREF Deutschland, betrachtete den Fall aus juristischer Sicht. Er hinterfragte, ob die Untersuchungshaft für Lee Man-hee gerechtfertigt sei, da bereits ausreichend Beweismaterial für eine Anklage vorliege. Zudem fragte er nach der Beweiserhebung und ob die Ermittlungen neutral und frei von einer vorgefassten Meinung geführt worden seien, die die religiöse Organisation bereits als Sekte darstellte. Langhans brachte den Fall anschließend vor den Bundestag: Regeln zum Schutz fairer Wahlen seien zwar legitim, dürften aber nicht so angewendet werden, dass die verfassungsrechtlich und international geschützte Religionsfreiheit faktisch untergraben werde.

Langhans sah weinende und betende Menschen im Internierungslager.

Während des Treffens zeigte sich in seinem juristischen Ansatz auch eine menschliche Seite. Langhans berichtete, er habe bei seinem Besuch in einer Haftanstalt verzweifelte Menschen weinen und beten sehen. Er sprach auch von einem Raum, der für Gottesdienste genutzt werden könnte, aber seiner Beobachtung nach nicht dafür zur Verfügung stand. Für ihn ging es daher nicht nur um eine abstrakte verfassungsrechtliche Debatte. Die Folgen juristischer Entscheidungen spürten Gläubige, die vor einem Gefängnis warteten und für jemanden beteten, den sie als religiösen Führer verehrten.

Von John Rawls bis Franklin Roosevelt

Langhans bettete die südkoreanische Debatte in einen bemerkenswert breiten intellektuellen Kontext ein. Er bezog sich auf die Frankfurter Verfassung von 1849, auf John Rawls und auf Franklin D. Roosevelt. In Anlehnung an Rawls argumentierte er, dass politische Macht gegenüber vernünftigen Bürgern gerechtfertigt sein müsse. In Anlehnung an Roosevelt zitierte er die Vier Freiheiten: Redefreiheit, Religionsfreiheit, Freiheit von Not und Freiheit von Furcht. Seine Frage war, ob diese Rechte tatsächlich voneinander getrennt werden können. Schließlich sind Gläubige auch Steuerzahler, Eltern, Arbeitnehmer, Wähler und Bürger. Kirchen betreiben Schulen und bieten soziale Dienste an. Ein religiöser Mensch hört nicht auf, religiös zu sein, sobald er die Wahlkabine betritt, an einer politischen Versammlung teilnimmt oder sich in eine öffentliche Debatte einmischt.

Der südkoreanische Präzedenzfall von 2018 bleibt wichtig.

Langhans verwies auch auf die Gesetzesänderung bezüglich Jehovas Zeugen im Jahr 2018. Das südkoreanische Recht erkannte damals erstmals die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen an. Für ihn beweist dies, dass eine jahrelang selbstverständlich erscheinende Rechtsauslegung dennoch revidiert werden kann, wenn verfassungsmäßige Rechte im Hinblick auf das öffentliche Interesse neu bewertet werden. Diese Geschichte verleiht der aktuellen Debatte über die politische Teilhabe religiöser Akteure besondere Relevanz.

Massimo Introvigne spricht von drei Stufen der Ausgrenzung.

Professor Massimo Introvigne stellte sein sogenanntes Rom-Modell in Seoul vor. Dieses Modell beschreibt drei Phasen, in denen Minderheiten unter Druck geraten können. Zunächst entsteht Intoleranz in der öffentlichen Sprache und den Medien. Darauf kann Diskriminierung durch Behörden, Gerichte oder Regierungen folgen. Schließlich kann die Feindseligkeit laut Modell in Verfolgung oder physische Gewalt eskalieren. Introvigne betonte nachdrücklich, dass ein solcher Prozess nicht nur in autoritären Staaten stattfindet. Auch in demokratischen Ländern Westeuropas kommt es zu Gewalt gegen religiöse Minderheiten. Er verwies auf schwere Angriffe auf Jehovas Zeugen in Europa und Fälle, in denen die Gewalt sogar in Form von versuchtem Mord ausartete.

Die Wörter „Sekte“, „Ketzer“ und „falscher Prophet“ werden selbst Teil des Kampfes.

Introvigne sieht daher erhebliche Risiken in der ständigen Verwendung solcher Etiketten. Seiner Ansicht nach werden religiöse Minderheiten wie Shincheonji, die Familienföderation und Jehovas Zeugen regelmäßig mit Bezeichnungen wie Sekte, Ketzerei oder falscher Prophet belegt. Er warnte davor, dass solche Begriffe die Diskussion von konkreten Verhaltensweisen hin zur Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz einer Religion lenken können. Das sei seiner Meinung nach grundlegend falsch. Wenn ein Mitglied oder Funktionär eine Straftat begeht, müsse diese untersucht und bestraft werden. Religiöse Abweichungen von der Norm seien jedoch keine Straftat.

Auch ehemalige Mitglieder müssen kritisch beurteilt werden.

Introvigne konzentrierte sich auf die Rolle ehemaliger Mitglieder. Er verwendete den soziologischen Begriff des Apostaten für die kleinere Gruppe von Ex-Mitgliedern, die sich aktiv gegen ihre frühere Organisation wenden. Er stellte ausdrücklich fest, dass nicht jedes ehemalige Mitglied ein Apostaten ist. Seine Kritik richtete sich gegen Medien, die Aussagen von prominenten Gegnern angeblich automatisch als objektiver einstufen als Informationen von Mitgliedern, Akademikern oder anderen Quellen. Journalistische Recherchen müssen alle Beteiligten überprüfen, selbst wenn eine Quelle eine überzeugende persönliche Geschichte erzählt.

Mark Nemes sieht die Folgen bis nach Europa, Argentinien und Australien reichen.

Márk Nemes bezog sich auf drei Forschungsprojekte zu Shincheonji-Mitgliedern in Europa, Argentinien und Australien. Laut der bereitgestellten Pressemitteilung stellten die Forscher eine Zunahme der Feindseligkeit gegenüber Mitgliedern der Bewegung in den drei Regionen fest. Nemes erklärte, Shincheonji sei nicht ausschließlich eine südkoreanische Kirche, sondern eine internationale religiöse Bewegung mit Ablegern in verschiedenen Ländern. Folglich könne die negative öffentliche Wahrnehmung in Südkorea auch das tägliche Leben, die religiösen Praktiken und die Meinungsfreiheit von Mitgliedern außerhalb Koreas beeinflussen. Er stellte einen Bezug zu den Artikeln 18 und 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte her.

Die Bezeichnung „Covid-Kirche“ sorgt auch Jahre später noch für Debatten.

Nemes wies auf die Verwendung des Begriffs „Covid-Kirche“ für Shincheonji hin. Er erklärte, dass dieses Bild trotz späterer Gerichtsurteile in den Fällen rund um die Epidemie weiterhin international kursiere. Introvigne stimmte dem zu und merkte an, dass südkoreanische Gerichte in früheren Covid-Verfahren die zentralen Anklagepunkte gegen Lee Man-hee und Shincheonji letztlich nicht bestätigt hätten. Für beide Forscher zeigt dies, wie ein einmal etabliertes Medienbild länger bestehen bleiben kann als die juristischen Unterlagen, auf denen es ursprünglich basierte.

Introvigne sagt gleichzeitig etwas, das leicht übersehen werden kann: Südkorea ist eine Demokratie.

Der italienische Forscher stellte Südkorea nicht als autoritären Staat dar. Im Gegenteil. Er betonte ausdrücklich, dass Südkorea eine Demokratie sei und dass Gerichte in der Vergangenheit zugunsten unpopulärer religiöser Minderheiten entschieden hätten. Er lobte die Unabhängigkeit der Justiz in früheren Covid-Fällen. Seine Warnung zielte daher nicht darauf ab, das südkoreanische System abzuschreiben, sondern es zu schützen. Eine Demokratie beweist ihre Qualität nicht daran, ob sie die Bevölkerung schützt, sondern daran, ob die Justiz auch gegenüber gesellschaftlich misstrauten Organisationen unabhängig bleiben kann.

China tritt plötzlich als geopolitischer Faktor in Erscheinung.

Introvigne brachte anschließend China in die Debatte ein. Er argumentierte, dass Akteure aus der Volksrepublik China an der Verbreitung negativer Informationen über bestimmte religiöse Bewegungen beteiligt seien, darunter die Familienföderation, Shincheonji und Jehovas Zeugen. Die Familienföderation hatte historisch gesehen ein stark antikommunistisches Profil. Introvigne sprach auch über chinesische Sektenexperten, darunter Personen aus politischen Kreisen, die an Treffen in Südkorea und anderen Teilen Ostasiens teilnahmen. Dies sind schwerwiegende Behauptungen Introvignes, die als solche verstanden werden sollten: Sie wurden als seine Analyse präsentiert und stellen keine unabhängig bewiesene Schlussfolgerung in den verfügbaren Dokumenten dar.

Eine Frage aus Burundi lenkt die Debatte nach Afrika.

Das burundische Journal Africa fragte, ob die Entwicklungen in Südkorea Folgen für andere Demokratien haben könnten, die mit umstrittenen religiösen Organisationen zu tun haben. Introvigne wies darauf hin, wie schnell sich Rechtsmodelle und mediale Deutungen von einem Land ins andere verbreiten können. Frankreich, Japan und Südkorea wurden in diesem Zusammenhang genannt. Für Burundi und Ruanda verwies er gleichzeitig auf einen besonderen historischen Kontext: den Völkermord an den Tutsi in Ruanda 1994 und die Rolle, die Teile christlicher Institutionen dabei spielten. Solche Erfahrungen können das gesellschaftliche Misstrauen gegenüber religiöser Macht verstärken. Er warnte davor, dass nationale Traumata nicht zu einer automatischen Übernahme weitreichender Regelungen aus anderen Ländern führen dürften.

Journalisten können ein koreanisches Label weltweit exportieren.

Für Introvigne und Nemes ist dies vielleicht einer der am meisten unterschätzten Aspekte der Angelegenheit. Eine internationale religiöse Bewegung kann Mitglieder in Dutzenden von Ländern haben, während die öffentliche Wahrnehmung maßgeblich von Nachrichten aus dem Ursprungsland der Organisation geprägt wird. Wenn ausländische Medien koreanische Begriffe übernehmen, ohne eigene Recherchen anzustellen, kann ein Mitglied in Brüssel, Buenos Aires, Sydney oder Bujumbura aufgrund eines Rechtsstreits in Seoul mit Konsequenzen rechnen. Die Forscher appellierten daher an die Medien, zwischen erwiesenen Tatsachen, kriminellen Verdachtsmomenten, Religionskritik und theologischer Ablehnung zu unterscheiden.

Europa erfährt in Seoul einen scharfen Vorwurf.

Eine Frage aus dem Publikum rückte die Europäische Union in den Mittelpunkt. Ein Teilnehmer aus Brüssel fragte, welche Botschaft die Podiumsdiskussion an die Mitglieder des Europäischen Parlaments und andere europäische Entscheidungsträger habe. Thierry Valle antwortete, er halte die geringe europäische Reaktion für bemerkenswert. Er habe versucht, über europäische Kontakte auf das Dossier aufmerksam zu machen, habe aber nach eigenen Angaben kaum Resonanz erfahren. Michael Langhans wies auf den Einfluss der Bezeichnung „Sekte“ in Europa hin: Sobald eine Bewegung so beschrieben werde, seien Politiker und Medien seiner Ansicht nach weniger bereit, die Menschenrechtsfrage gesondert zu untersuchen.

Dem europäischen diplomatischen Dienst wird eine konkrete Aufgabe übertragen.

Valle verwies auf europäische Strukturen, die seiner Ansicht nach handeln könnten. Er nannte den EU-Minister für Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie den Europäischen Auswärtigen Dienst. Die Europäische Union unterhält intensive wirtschaftliche und politische Kontakte zu Südkorea. Für Valle muss die Menschenrechtspolitik Teil dieser Beziehungen bleiben. Er forderte, nicht nur über Shincheonji zu sprechen, sondern auch die Behandlung religiöser Minderheiten im Allgemeinen in künftigen Gesprächen zwischen Brüssel und Seoul anzusprechen.

Die Vereinigten Staaten werden als Kontrast herangezogen.

Introvigne argumentierte, dass amerikanische Institutionen der Religionsfreiheit in Südkorea historisch gesehen mehr Aufmerksamkeit geschenkt hätten. Er verwies auf die amerikanische Aufmerksamkeit für Zwangsbekehrungen, den Umgang mit Shincheonji während der Covid-Pandemie, Kritik an neuen Gesetzen und eine Untersuchungskommission des US-Außenministeriums. Auch Donald Trump wurde im Zusammenhang mit früheren Äußerungen zu Razzien in südkoreanischen Kirchen erwähnt. Für Introvigne ist es bemerkenswert, dass solche Kritik aus Washington kommt, obwohl Südkorea gleichzeitig ein wichtiger strategischer Verbündeter der Vereinigten Staaten ist.

Japan schwebt als warnendes Beispiel im Südkorea-Konflikt.

James Andrew Sun von der Washington Times sprach die Auflösung des Familienverbandes in Japan an. Seine Frage war, warum der internationale Widerstand relativ gering blieb und ob Südkorea eine ähnliche Richtung einzuschlagen drohte. Introvigne erwiderte, dass internationale Institutionen sehr wohl reagiert hätten. Er bezog sich auf eine Erklärung von vier UN-Sonderberichterstattern, die den japanischen Auflösungsfall kritisierten. Seine Kritik richtete sich damit gegen die Medien: Selbst wenn internationale Menschenrechtsmechanismen reagieren, erreicht eine solche Reaktion nicht automatisch ein breites Publikum.

CAP-LC wirft südkoreanischen Stimmen vor, den japanischen Fall falsch darzustellen.

Die schriftliche Stellungnahme der Vereinten Nationen geht in diesem Punkt noch weiter. CAP-LC stellt fest, dass in Südkorea die Auflösung einer religiösen Organisation durch Japan in öffentlichen Äußerungen als eine teilweise politisch motivierte Entscheidung dargestellt wurde, während solche Elemente laut CAP-LC in der entsprechenden Gerichtsentscheidung nicht erkennbar sind. Die Organisation hält es für problematisch, wenn ausländische Rechtsprechung unzutreffend dargestellt wird, gerade zu einem Zeitpunkt, an dem in Südkorea selbst Gesetzesinitiativen diskutiert werden, die die Rechtsstellung religiöser Organisationen beeinflussen könnten.

Die buddhistische Stimme verändert den Tonfall

Neben der europäischen Delegation sprach ein südkoreanischer buddhistischer Würdenträger. Der Ehrwürdige Beopsan wurde als Oberhaupt des Jogye-Ordens des koreanischen Buddhismus vorgestellt. Er ging vom buddhistischen Prinzip der Interdependenz aus: Seiner Ansicht nach betreffen Bedrohungen der Freiheit und der Rechte anderer nicht nur eine einzelne Person oder Religion, sondern die gesamte Gesellschaft. Als buddhistischer Würdenträger äußerte er seine Besorgnis über die jüngsten Ereignisse, darunter die Verhaftung von Lee Man-hee. Er erkannte das Recht und die Pflicht des Staates an, Gesetze durchzusetzen und die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig dürfe eine bestimmte Religion jedoch kein Grund sein, grundlegende Menschenrechte oder die Religionsfreiheit einzuschränken. Vorurteile und Diskriminierung dürften von der Regierung nicht legitimiert werden.

Beopsan appelliert an Mitgefühl und den Schutz von Minderheiten.

Beopsan bezog sich auf buddhistische Lehren, die das Loslassen von Vorurteilen und Anhaftung sowie den mitfühlenden Umgang mit allen Lebewesen fordern. Seiner Ansicht nach wird eine Demokratie gesünder, wenn sie die Rechte von Minderheiten schützt. Gerichtliche Entscheidungen und die Ausübung öffentlicher Gewalt müssen daher fair und unter Achtung der universellen Menschenrechte und der Religionsfreiheit erfolgen. Seine Anwesenheit verlieh dem Treffen eine wichtige interreligiöse Dimension: Die Kritik an der Behandlung von Shincheonji kam nicht ausschließlich von Vertretern, die die Bewegung selbst erforschen oder verteidigen.

Dann meldet sich ein Kriegsveteran zu Wort, und es wird persönlich.

Ryu Jae-sik, Leiter der Seouler Niederlassung eines Verbandes von Koreakriegsveteranen, stellte klar, dass er nicht forderte, mögliche Fehler von Lee Man-hee ohne Untersuchung zu ignorieren. Er warf eine andere Frage auf: Werden die Grundrechte und die Religionsfreiheit, die jedem südkoreanischen Bürger zustehen, tatsächlich gerecht angewendet? Sein Beitrag wurde daraufhin sehr persönlich. Er erklärte, dass Shincheonji seiner Meinung nach jedes Jahr Koreakriegsveteranen betreut und unterstützt habe, während viele andere Kirchen dies nicht taten. Er sprach darüber, wie Mahlzeiten und praktische Hilfe für ältere Veteranen angeboten würden.

Muss dieser alte Kriegsveteran wirklich hinter Gittern bleiben?

Ryu Jae-sik wies darauf hin, dass Lee Man-hee selbst ein Veteran des Koreakriegs ist. In seiner schriftlichen Stellungnahme gibt er dessen Alter mit 96 Jahren an. Er erklärte, Lee Man-hee habe einen festen Wohnsitz, stelle seiner Ansicht nach keine Fluchtgefahr dar und sei aufgrund seines Gesundheitszustands kaum in der Lage, Beweismittel zu vernichten. Ryu Jae-sik bezeichnete die fortgesetzte Inhaftierung daher als eine Maßnahme, die nicht nur die Freiheit, sondern auch die Gesundheit und die Menschenwürde beeinträchtigt. Er forderte, dass Lee Man-hee außerhalb des Gefängnisses ein faires Verfahren erhält. Diese Stellungnahme stellt selbstverständlich die Einschätzung des Veteranenvertreters und keine medizinische oder juristische Beurteilung dar.

Einen Tag zuvor hatten drei europäische Teilnehmer Lee Man-hee selbst gesehen.

Die gemeinsame Erklärung an die südkoreanische Regierung enthält ein wichtiges Detail. Die internationale Delegation hatte Lee Man-hee und zuständige Beamte am Donnerstag, dem 6. August 2026, besucht. Drei Mitglieder der Delegation trafen ihn in seiner Haftanstalt. Die Unterzeichner geben an, sich seit Jahren wissenschaftlich mit Shincheonji auseinanderzusetzen. Einer von ihnen hat Lee Man-hee wiederholt interviewt und ausführlich über die Bewegung publiziert. Andere Teilnehmer haben die internationale Missionstätigkeit von Shincheonji in verschiedenen Ländern erforscht.

Hans Noot beschreibt einen alten, aber noch selbstständig gehenden Mann.

Als ein malaysischer Journalist sich nach Lee Man-hees Gesundheitszustand erkundigte, stellte Hans Noot klar, dass er kein Arzt sei und keine Krankenakten eingesehen habe. Sein persönlicher Eindruck während des Besuchs war, dass Lee Man-hee selbstständig gehen, sich frei unterhalten und energiegeladen wirken konnte. Er habe zwar von anderen Fällen gehört, in denen Rollstuhltransporte erwähnt wurden, dies aber während seines Besuchs nicht selbst beobachtet. Dieses Detail ist wichtig, da es verhindert, dass die Debatte auf eine einfache medizinische Darstellung reduziert wird. Hohes Alter ist eine objektive Tatsache. Der genaue Gesundheitszustand erfordert medizinische Informationen, die den ausländischen Besuchern nicht vorlagen.

Die gemeinsame Erklärung kritisiert nicht den Prozess, sondern die Inhaftierung.

Der von Hans Noot, Massimo Introvigne, Thierry Valle, Michael Langhans und Márk Nemes unterzeichnete offizielle Text fordert nicht die Einstellung des Strafverfahrens. Die fünf erklären, sie respektierten die demokratischen Institutionen Südkoreas und wollten nicht in die Arbeit der Justiz eingreifen. Ihr Einwand betrifft den Kontext des Verfahrens und insbesondere die Untersuchungshaft. Sie führen aus, dass südkoreanische Medien Shincheonji häufig als Sekte darstellten und Gegner die Organisation als ketzerisch bezeichneten, während ihrer Ansicht nach wissenschaftliche Forschung nicht ausreichend berücksichtigt werde. Zudem kritisieren sie die südkoreanischen Regelungen zur politischen Partizipation von Geistlichen als äußerst restriktiv.

Die fünf Namen unterliegen einer einzigen Bedingung.

Hans Noot unterzeichnete als stellvertretender Direktor von Human Rights Without Frontiers. Massimo Introvigne unterzeichnete als Geschäftsführer von CESNUR und Chefredakteur von Bitter Winter. Thierry Valle unterzeichnete als Vorsitzender von CAP-LC. Michael Langhans unterzeichnete als Geschäftsführer von FOREF Deutschland und Márk Nemes als stellvertretender Direktor von CESNUR. Ihre gemeinsame Forderung ist eindeutig: Lee Man-hee muss aus humanitären Gründen aus der Haft entlassen werden und bis zu seinem Prozess außerhalb der Haftanstalt verbleiben dürfen.

Die Fotos zeigen, dass die Auseinandersetzung nicht am Besprechungstisch endete.

Die bereitgestellten Bilder verleihen dem Abschluss des Tages eine greifbare Bedeutung. Auf einem Foto sitzen fünf Vertreter an einem langen Tisch und blicken Journalisten zu. Über ihnen prangt die Überschrift „Religions- und Meinungsfreiheit in Südkorea: Internationale Bedenken und Perspektiven“. Ein zweites Bild zeigt die fünf Unterzeichner, wie sie die geöffneten Erklärungen in die Kamera halten. Auf einem weiteren Foto hält Hans Noot das unterzeichnete Dokument während seiner Erläuterung hoch. Die Bilder der Nationalen Menschenrechtskommission Koreas zeigen anschließend die Übergabe einer Akte an einem Informationsschalter. Ein Gruppenfoto im Zentrum für Menschenrechtsberatung und -mediation bestätigt, dass der Schritt hin zu einer Menschenrechtsinstitution tatsächlich auf die Konferenz folgte.

Wer sind die fünf ausländischen Stimmen?

Hans Noot besitzt einen Master-Abschluss in Organisationsverhalten von der Brigham Young University und war drei Jahrzehnte lang in internationalen Bildungs- und Sozialprogrammen tätig, unter anderem in den Niederlanden, Belgien, Polen, Irland, Tschechien, auf dem Balkan und in Osteuropa. Er ist stellvertretender Direktor und Vorstandsmitglied von Human Rights Without Frontiers (HRWF) sowie Direktor der Gerard Noodt Foundation for Freedom of Religion or Belief (Gerard-Noodt-Stiftung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit). HRWF arbeitet über ein internationales Netzwerk mit Organisationen unter anderem in Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irak, Italien, Japan, Moldawien, Norwegen, Pakistan, Rumänien, Russland, Südkorea, der Türkei, der Ukraine, Großbritannien und den USA zusammen. Die Organisation wird von Geschäftsführer Willy Fautré geleitet.

Thierry Valle vertritt eine Organisation mit UN-Status.

Thierry Valle verfügt über mehr als zwanzig Jahre Erfahrung im Bereich der Gewissens- und Religionsfreiheit. CAP Liberté de Conscience wurde 1995 gegründet und hat Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen. Die Organisation sammelt Zeugenaussagen zu Diskriminierung aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen und leitet diese Informationen an europäische und internationale Institutionen weiter. CAP-LC ist zudem in europäischen Netzwerken für Religionsfreiheit und Grundrechte aktiv.

Michael Langhans kommt aus dem deutschen Familienrecht.

Michael Langhans ist ein deutscher Jurist mit Erfahrung im Familien- und Vormundschaftsrecht sowie in Fällen, die psychologische Gutachten für Familiengerichte erfordern. Er studierte an der Universität Augsburg und wurde von Johannes Masing, einem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht, ausgebildet. Später erweiterte er seinen Arbeitsbereich auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit. FOREF Deutschland wurde im Dezember 2025 als deutsche Zweigstelle des Forums für Religionsfreiheit Europa (FOREF) in Zusammenarbeit zwischen FOREF-Mitbegründer Peter Zoehrer und Michael Langhans gegründet. Die deutschsprachige Plattform wurde im März 2026 neu gestartet.

Massimo Introvigne bringt vier Jahrzehnte Forschung mit.

Massimo Introvigne ist ein italienischer Religionssoziologe, Autor und auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt. Seine wissenschaftliche Laufbahn erstreckt sich über vier Jahrzehnte. Er hat rund siebzig Bücher und über hundert wissenschaftliche Artikel zur Religionssoziologie veröffentlicht. 1988 war er Mitbegründer des CESNUR (Center for Studies on New Religions), dessen Geschäftsführer er ist. Zudem ist er Chefredakteur der Zeitschrift „Bitter Winter“. Seine Arbeiten wurden akademischen Einrichtungen, Parlamenten und internationalen Organisationen wie der OSZE präsentiert.

Márk Nemes repräsentiert eine jüngere akademische Generation.

Márk Nemes ist ein ungarischer Historiker und Philosoph mit dem Schwerpunkt Religionstheorie. Er promovierte 2025 an der Universität Szeged und erhielt das ungarische Eötvös-Stipendium. Er arbeitet als Forscher und Forschungskoordinator am Forschungsinstitut für Kunsttheorie und -methodik der Ungarischen Kunstakademie in Budapest. Seit 2025 ist er stellvertretender Direktor von CESNUR und Mitbegründer von CESAR, einem Netzwerk für junge Religionswissenschaftler in Mittel- und Osteuropa.

Die grundlegendste Frage betrifft nicht die Sympathie für Shincheonji.

Die gesamte Diskussion läuft letztlich auf eine unbequeme demokratische Bewährungsprobe hinaus. Niemand muss Anhänger der Shincheonji-Sekte sein, um die Untersuchungshaft eines hochbetagten Verdächtigen zu hinterfragen. Umgekehrt darf Religionsfreiheit keine Ausnahme von strafrechtlichen Ermittlungen darstellen, wenn stichhaltige Beweise für verbotene politische Einmischung oder andere Straftaten vorliegen. Südkorea steht daher vor der Herausforderung, beide Prinzipien gleichzeitig zu wahren: die Untersuchung einer schwerwiegenden Anschuldigung und den Schutz der Rechte des Verdächtigen. Die eine Verpflichtung schließt die andere nicht aus.

Ein zukünftiger Rechtsstreit wird nicht nur Lee Man-hee verurteilen

Die Ereignisse in Seoul verdeutlichen, dass ausländische Wissenschaftler und Menschenrechtsorganisationen den Fall nun als Präzedenzfall betrachten. Sie hinterfragen die rechtliche Trennlinie zwischen politischer Partizipation von Gläubigen und verbotener Einmischung religiöser Organisationen. Dabei analysieren sie die Äußerungen von Geistlichen, die Anwendung der Untersuchungshaft, die Stellung älterer Verdächtiger, die mediale Darstellung und Gesetze, die den Rechtsstatus religiöser Organisationen beeinflussen könnten. Japan dient in diesem Zusammenhang als warnendes Beispiel, die Vereinigten Staaten als Gegenbeispiel, und Europa wird vorgeworfen, zu wenig Interesse zu zeigen.

Von der Konferenz zur formellen Beschwerde

Die Tatsache, dass die Delegation im Anschluss direkt zur Nationalen Menschenrechtskommission Koreas ging, verleiht dem Tag eine besondere Bedeutung im Vergleich zu einem gewöhnlichen akademischen Treffen. Zunächst wurden Argumente vor Journalisten präsentiert. Anschließend unterzeichneten fünf Personen eine gemeinsame Erklärung. Danach wurde das Dossier der südkoreanischen Menschenrechtsinstitution übergeben. Parallel dazu erfolgte die schriftliche Eingabe des CAP-LC für die bevorstehende 63. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats. Infolgedessen durchläuft das Dossier nun verschiedene Prozesse: das südkoreanische Strafverfahren, die nationale Menschenrechtsbeobachtung, internationale Menschenrechtsorganisationen, diplomatische Bemühungen und das UN-System.

Quellen:
Human Rights Without Frontiers, Religions- und Meinungsfreiheit in Südkorea: Internationale Bedenken und Perspektiven, Seoul, 7. August 2026 (einschließlich Ort, teilnehmende Organisationen, Dossiers zur Religionsfreiheit und internationale Beispiele).
Human Rights Without Frontiers, Hintergrundinformationen zu Hans Noot, Thierry Valle, Michael Langhans, Massimo Introvigne und Márk Nemes.
Erklärung an die Regierung der Republik Korea, Seoul, 7. August 2026, unterzeichnet von Hans Noot, Massimo Introvigne, Thierry Valle, Michael Langhans und Márk Nemes.
CAP Liberté de Conscience, schriftliche Erklärung für die 63. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats, eingereicht am 5. August 2026.
Ehrwürdiger Beopsan, Oberhaupt des Jogye-Ordens des koreanischen Buddhismus, Unterstützungserklärung zu Menschenrechten und Religionsfreiheit.
Ryu Jae-sik, Leiter der Seouler Niederlassung des Verbandes der Koreakriegsveteranen, gab eine Erklärung zur Unterstützung von Lee Man-hee und den Koreakriegsveteranen ab.
Fotodokumentation des internationalen Treffens, der unterzeichneten Erklärung und des Besuchs bei der Nationalen Menschenrechtskommission Koreas.

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