12 Sep Religiöse Grundsätze
Die Lehre der Vereinigungskirche beruht auf den Worten und Inspirationen Rev. Sun Myung Moons. Sie verbindet die jüdisch-christliche Tradition mit der Weisheit fernöstlicher Spiritualität.
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- Gott ist Eltern der Menschheit. Mann und Frau sind als Abbild Gottes mit Liebesfähigkeit, Emotion, Intellekt und freien Willen ausgestattet.
- Gottes Ideal der Schöpfung umfasst die drei großen Lebensziele des Menschen: persönliche Vollkommenheit zu erlangen, eine Familie der wahren Liebe zu gründen, und die Schöpfung in Liebe zu regieren.
- Der höchste Lehrer des Menschen ist sein gottgegebenes Gewissen. An diesem soll der Mensch sein Fühlen, Denken, Wollen und Handeln orientieren.
- Die Familie ist die Keimzelle des Friedens in der Gesellschaft und der Welt. Die natürliche Familie (Großeltern, Eltern, Kinder) ist die Schule der Liebe.
- Die Welt, in der Gottes Ideal verwirklicht ist, nennen wir das Reich Gottes auf Erden und im Himmel. Als Mitschöpfer trägt auch der Mensch Verantwortung, um das Reich Gottes zu errichten.
- Aufgrund des Sündenfalls der ersten menschlichen Vorfahren, begann Gott sein Erlösungswerk durch die Geschichte der Vorhersehung. Indem die Menschheit den Zustand “einer Weltfamilie unter Gott” erlangt, kann das Reich Gottes auf Erden erblühen.
- Bevor Jesus Christus das Erlösungswerk Gottes durch die Errichtung einer „Wahren Familie“ auf Erden abschließen konnte, verstarb er am Kreuz. Christus verkündete seine Wiederkehr.
- Die Gründer der Vereinigungskirche, Rev. Sun Myung Moon und seine Gattin, halten die spirituelle Führungsrolle der “Wahren Eltern” inne und leiteten durch ihre Initiativen eine neue Ära des Friedens ein.
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Heilige Schriften:
(2) die Friedensbotschaften Rev. Moons
(3) das Familiengelöbnis
Darüber hinaus stellt die christliche Bibel ein wichtiges Referenzwerk dar.
Ethik und Tradition:
Primärer ethischer Grundsatz ist das Leben zum Wohle anderer. Zu den Traditionen der Vereinigungskirche zählen u.a. das persönliche Gebet, das Studium der Heiligen Schriften, die Teilnahme am sonntäglichen Gottesdienst, das Ehe- und Familiensakrament, die Abgabe des Zehnten sowie der wohltätige Dienst an die Gesellschaft.